Weitere Entscheidungen unten: OLG Rostock, 27.03.2006 | OLG Braunschweig, 06.06.2006

Rechtsprechung
   OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 14/06, 3 W 15/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,1249
OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 14/06, 3 W 15/06 (https://dejure.org/2007,1249)
OVG Saarland, Entscheidung vom 22.01.2007 - 3 W 14/06, 3 W 15/06 (https://dejure.org/2007,1249)
OVG Saarland, Entscheidung vom 22. Januar 2007 - 3 W 14/06, 3 W 15/06 (https://dejure.org/2007,1249)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,1249) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Drittanfechtung gegen die Genehmigung zur Errichtung einer Filialapotheke einer niederländischen Kapitalgesellschaft; Zulassungsvoraussetzungen für eine Apothekenbetriebserlaubnis; Umfang der notwendigen Anwendung nationalen Rechts unter Berücksichtigung ...

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 43; ; EG-Vertrag Art. 48; ; ApoG § 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG-Vertrag Art. 43; EG-Vertrag Art. 48; ApoG § 7
    Zur Rechtmäßigkeit der einer Kapitalgesellschaft erteilten Erlaubnis, eine Apotheke als Filialapotheke zu betreiben - keine Vorlagepflicht an den EuGH im vorläufigen Rechtsschutzverfahren - Fragen der Antragsbefugnis von Verbänden und Kammern - zur Niederlassungsfreiheit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Filialapotheke der DocMorris NV hat wieder geöffnet

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Das Fremd- und Mehrbesitzverbot muss fallen

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Pressebericht)

    Niederlassungsfreiheit - Etappensieg für DocMorris

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    OVG Saarlouis erlaubt Kapitalgesellschaft den Betrieb einer Apotheke - Gericht beruft sich auf europäische Niederlassungsfreiheit

  • 123recht.net (Pressemeldung, 22.1.2007)

    DocMorris darf Apotheke in Saarbrücken vorläufig wieder öffnen

Besprechungen u.ä.

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Entscheidungsbesprechung)

    Filialapotheke der DocMorris NV hat wieder geöffnet (RA Thomas J. Diekmann / RA Fabienne Reinhardt; WRP 2007, S. 407)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 95
  • EuZW 2007, 351 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (75)

  • EuGH, 21.04.2005 - C-140/03

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats- Artikel 43

    Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 14/06
    Der EuGH habe in seiner Entscheidung vom 21.4.2005 Rs. C-140/03 -, Kommission/ Griechenland, Sg. 2005, I - 3177 (Optikerentscheidung) die auf den vorliegenden Sachverhalt übertragbar sei, ausgeführt, dass den berechtigten Gesundheitsinteressen im Falle von Optikergeschäften auch durch die Pflicht, einen qualifizierten Optiker in jedem Geschäft anzustellen, genüge getan werden könne.

    Mit seinem Optikerurteil vom 21.4.2005 hat der EuGH - allein - am ausschlaggebenden Maßstab der primärrechtlichen Niederlassungsfreiheit die gemeinschaftsrechtliche Zulässigkeit des griechischen Fremd- und Mehrbesitzverbots für Optikergeschäfte geprüft EuGH, Urteil vom 21.4.2005 - C-140/03 -, zitiert nach Juris sowie zur weiteren Auslegung Schlussanträge des Generalanwalts in diesem Fall vom 7.12.2004 - C-140/03 -, zitiert nach Juris, im Folgenden als Schlussanträge des Generalanwalts bezeichnet.

    Wie der Generalanwalt herausgearbeitet hat, liegt es in der Logik der dargestellten rechtlichen Regelung der persönlichen Leitung, dass nur Formen der Personalgesellschaft zugelassen werden Generalanwalt, Schlussanträge zum Optikerurteil vom 7.12.2004 - C-140/03 -, Rn. 51.

    Unterschieden wird deshalb in den Geschäften ein interner und externer Bereich Schlussanträge des Generalanwalt vom 7.12.2004 - C-140/03 -, Rn. 34.

    Das Fremdbesitzverbot vermischt den internen Bereich der Inhaberschaft mit dem externen Bereich der angebotenen Dienstleistungen Generalanwalt, Schlussanträge vom 7.12.2004 - C-140/03 -, Rn. 55.

    Wesentlich ist, dass die Vermischung der beiden Bereiche im Fremdbesitzverbot zum Nachteil der im Vertrag vorgeesehenen Grundfreiheit erfolgt Generalanwalt, Schlussanträge vom 7.12.2004 - C-140/03 -, Rn. 55.

    Trennt man dagegen die beiden Bereiche der Patientenbeziehung und der Eigentumsform, so hätte dies bei der Prüfung des Übermaßverbotes weniger schwerwiegende Folgen für die gemeinschaftsrechtliche Freiheit Generalanwalt, Schlussanträge vom 7.12.2004 - C-140/03 -.

    Er hat die griechische Regel "ein Fachmann pro Betrieb" mit der deutschen Regel "ein Apotheker in seiner Apotheke" verglichen Generalanwalt, Schlussanträge vom 7.12.2004 - C-140/03 - Rn. 27 in Verbindung mit der Anmerkung 12 im Anhang.

    Nach der überzeugenden Rechtsprechung des EuGH im Optikerurteil genügt es, dass das "Ziel des Schutzes der öffentlichen Gesundheit" durch das Erfordernis, dass in jedem Optikergeschäft als Arbeitnehmer oder als Gesellschafter diplomierte Optiker anwesend sein müssen, erreicht werden kann EuGH, Optikerurteil vom 21.4.2005 - C-140/03 - Rn. 35.

    Das Optikerurteil des EuGH beruht auf den ausführlicher begründeten Schlussanträgen des Generalanwalts; danach kommt es beim Schutz der öffentlichen Gesundheit nicht so sehr darauf an, wer das Geschäft leitet, als vielmehr darauf, dass der Kunde, wenn der Kauf eines Optikerartikels ansteht, von qualifiziertem Personal bedient wird EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts im Optikerfall vom 7.12.2004 - C-140/03 -, Rn. 41.

    Im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Gesundheitsgefahren geht der Generalanwalt darauf ein, ob sich ein Fachmann ununterbrochen in der Nähe des Patienten oder Kunden aufhalten muss; eine ununterbrochene Anwesenheitspflicht verneint der Generalanwalt sowohl für Ärzte als auch für Augenoptiker und sieht dabei "keine Schwierigkeiten", die Präsenzrechtsprechung für Ärzte auf Augenoptiker zu übertragen Generalanwalt, Schlussanträge im Optikerfall vom 7.12.2004 - C-140/03 -, Rn. 37; bei der übertragenen Präsenzrechtsprechung für Ärzte handelt es sich um das Urteil des EuGH vom 16.6.1992 - C-351/90 -, in dem der EuGH die luxemburgische Beschränkung der Niederlassungsfreiheit für Ärzte verwirft, wonach ein Arzt nur in einer Praxis tätig sein darf.

    Das strukturgleich griechische Fremdbesitzverbot war von der Regierung wie folgt gerechtfertigt worden (Schlussanträge des Generalanwalts im Optikerfall vom 7.12.2004 - C-140/03 -, Rn. 29): Nach Ansicht der beklagten Regierung soll die streitige rechtliche Regelung das persönliche Vertrauensverhältnis im Bereich des Handelns mit Optikartikeln erhalten sowie die absolute Verantwortlichkeit des diplomierten Fachmanns, der seinerseits Inhaber des Geschäfts ist, gewährleisten.

    Zur Gewährleistung der Verantwortlichkeit hält es der EuGH in seinem bereits entschiedenen Optikerurteil für ausreichend, dass diplomierte Optiker als Arbeitnehmer anwesend sein müssen und außerdem eine Berufshaftpflichtversicherung vorgeschrieben wird EuGH, Urteil vom 21.4.2005 - C-140/03 - Rn. 35.

    Diese wohl realistische Betrachtungsweise stellt auch der Generalanwalt für den Fachmann im Gesundheitswesen an Schlussanträge des Generalanwalts im Optikerfall vom 7.12.2004 - C-140/03 -, Rn. 37.

    So vergleicht der Generalanwalt unmittelbar die Verantwortlichkeit des approbierten Arztes und des Augenoptikers und sieht beide als Fachmann an Schlussanträge des Generalanwalts im Optikerfall vom 7.12.2004 - C-140/03 -, Rn. 37.

    Bezogen auf die Verantwortlichkeit des Fachmanns mit Blick auf die Nähe zum Patienten sieht der Generalanwalt keine Schwierigkeiten, die EuGH-Rechtsprechung für Ärzte auch auf Augenoptiker zu übertragen Schlussanträge des Generalanwalts im Optikerfall vom 7.12.2004 - C-140/03 -, Rn. 37.

    Sowohl im Optikerurteil als auch im Gambelliurteil hat der EuGH eine einheitliche Linie Optikerurteil, EuGH, Urteil vom 21.4.2005 - C-140/03 -, zitiert nach Juris, sowie Gambelliurteil, Urteil des EuGH, vom 6.11.2003 - C-243/01 -, zitiert nach Juris.

    Im Optikerfall hatte die griechische Regierung argumentiert (Wiedergabe im Urteil des EuGH vom 21.4.2005 - C-140/03 -, Rn. 33), das Fremdbesitzverbot und das Mehrbesitzverbot hielten die Gefahr einer vollständigen Kommerzialisierung der Geschäfte für optische Artikel fern.

    Der EuGH hat aber im Optikerurteil der Gefahr der vollständigen Kommerzialisierung keine Bedeutung als Verbotsgrund für die Niederlassungsfreiheit beigemessen und diese Gefahr offenbar nicht einmal als zwingenden Grund des Allgemeininteresses angesehen EuGH, Optikerurteil vom 21.4.2005 - C-140/03 -, Rn. 34-36.

    Anders als im Eilverfahren wird - wie bereits angesprochen - in diesem, da es maßgeblich neben der Frage einer unmittelbaren Anwendung oder (eventuell temporären) Nichtanwendung von Gemeinschaftsrecht durch einen Träger der staatlichen Verwaltung und damit de facto der Gültigkeit von Gemeinschaftsrecht und um die Übertragbarkeit beziehungsweise Auslegung der in dem Optikerurteil des EuGH vom 21.4.2005 - C-140/03 - getroffenen Feststellungen gehen wird, eine entsprechende Vorlage an den EuGH bereits erstinstanzlich erforderlich sein.

  • BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 378/00

    Rechtsschutz gegen die Ermächtigung von Krankenhausärzten zur Teilnahme an

    Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 14/06
    Das Bundesverfassungsgericht hat ferner in seinem Beschluss vom 17.8.2004 - 1 BvR 378/00 -, NJW 2005, 273 ff. festgestellt, dass eine Wettbewerbsveränderung durch staatlichen Einzelakt, die erhebliche Konkurrenznachteile zur Folge hat, das Grundrecht der Berufsfreiheit aus Art. 12 GG beeinträchtigen kann, wenn sie - wie im für Vertrags- und Krankenhausärzte entschiedenen Fall - im Zusammenhang mit staatlicher Planung und der Verteilung staatlicher Mittel in einem gleichfalls staatlich regulierten Markt stehen.

    Angesichts dieser klar umrissenen Voraussetzungen hält es auch der Senat nicht für überzeugend, eine Antragsbefugnis der Antragssteller zu 2) bis 4) - allein - aus der Entscheidung des BVerfG vom 17.8.2004, a.a.O. herzuleiten.

    Zu sehen ist jedoch, dass das Bundesverfassungsgericht in der letztgenannten Entscheidung vom 17.8.2004, a.a.O., der Tragweite des Grundrechtsschutzes aus Art. 12 GG eine hohe Bedeutung beigemessen und in weiter verfahrensbezogener Grundrechtsauslegung festgestellt hat, dass die Verwirklichung der Grundrechte des Art. 12 GG eine angemessene Verfahrensgestaltung erfordere, wozu auch gehöre, dass der Zugang zu staatlichen Gerichten nicht in unzumutbarer Weise erschwert werde.

    Im Ausnahmefall umfasst das Grundrecht aus Art. 12 GG den Konkurrentenschutz etwa bei staatlich geplantem Bedarf in einem regulierten Markt wie etwa beim Krankenhausbedarf hierzu BVerfG, Beschluss vom 17.8.2004 - 1 BvR 378/00 -, NJW 2005, 273 ff.

  • EuGH, 09.09.2003 - C-198/01

    CIF

    Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 14/06
    Besondere Aussagekraft für den hier zu entscheidenden Fall kommen den vom EuGH in seinem Urteil vom 9.9.2003 - C-198/01 - " Fiammiferi " aufgestellten Grundsätzen zu.

    Vielmehr entspricht es der Rechtsprechung des EuGH, dass dieser prinzipiell von der aktuellen Anwendbarkeit unmittelbar anwendbaren Gemeinschaftsrechts durch alle staatlichen Träger ausgeht und selbst - nur in Ausnahmefällen, etwa aus Gründen des Vertrauensschutzes bei in die Vergangenheit fallenden Tatbeständen und Gründen der Rechtssicherheit - eine zeitliche Begrenzung der Gültigkeit von Gemeinschaftsrecht allein mit Blick auf die zeitliche Begrenzung der Wirkung seiner Urteile vornehmen will, so u.a. etwa EuGH, Urteil vom 16.7.1992 - C-163/90 - Rn. 30 sowie Urteil vom 27.2.1985 - C-112/83 - Rn. 17 für die zeitliche Begrenzung der Ungültigerklärung von Sekundärrechtsakten; eingehend zu zeitlichen Differenzierungen auch Urteil vom 9.9.2003 - C-198/01 - Rn. 55 ff.

    Wie sich aus der Entscheidung des EuGH vom 9.9.2003 - C-198/01 - " Fiammiferi " ergibt, kann sich diese Befugnis der Behörde auch auf komplexe keineswegs evident klärbare Rechtsfragen erstrecken.

    Dies gilt nach der überzeugenden Entscheidung des EuGH vom 9.9.2003 - C-198/01 - " Fiammiferi " auch dann, wenn sich die nationale Behörde die Rechtsüberzeugung bildet, dass ein komplexes gesetzliches System gemeinschaftsrechtswidrig ist wie hier geschehen.

  • BVerfG, 27.04.2005 - 1 BvR 223/05

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Untersagungungsverfügung betreffend den

    Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 14/06
    Auch das Bundesverfassungsgericht ist in seinen Beschlüssen vom 19.10.2006 - 2 BvR 2023/06 - und vom 27.4.2005 - 1 BvR 223/05 -, jeweils zitiert nach Juris sowie etwa auch im Beschluss vom 29.11.1991 - 2 BvR 1642/91 -, NVwZ 1992, 360 davon ausgegangen, dass eine Vorlagepflicht nach Art. 234 EGV jedenfalls im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO grundsätzlich nicht besteht und zwar selbst dann nicht, wenn die (vorläufige) gerichtliche Entscheidung mit keinen weiteren Rechtsmitteln angegriffen werden kann.

    In diesen Fällen, in denen Gültigkeit und Anwendbarkeit von Gemeinschaftsrecht, vornehmlich von Grundfreiheiten, in Frage stehen, haben - wie nachfolgend im einzelnen ausgeführt - vielmehr die nationalen Gerichte das Verfahren auszusetzen und ein Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH einzuleiten, zur Vorlagepflicht im Hauptsacheverfahren, etwa BVerfG, Entscheidung vom 27.4.2005, a.a.O., siehe in diesem Zusammenhang auch Anmerkung Karpenstein zur oben genannten Entscheidung des OVG Münster in DVBl. 2006, S. 1466 f.

    Dies gilt auch im Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes, hierzu EuGH, Urteile vom 6.12.2005 - C-453/03 - Rn 103 ff., und vom 19.6.1990 - C-213/89 - Rn. 18 ff. ; implizit BVerfG, Beschluss vom 27.4.2005 - 1 BvR 223/05 -, zitiert nach Juris.

    Hierbei entscheidend ist der dargelegte Vorrang des Gemeinschaftsrechts, der nicht nur als subjektives Interesse des Antragsgegners, sondern auch objektiv in die Gewichtung des öffentlichen Interesses aufzunehmen ist, so etwa BVerfG, Beschluss vom 27.4.2004 - 1 BvR 223/05 - zitiert nach Juris zum Vollzugsinteresse im Wettrecht; Kopp, VwGO, 14. Auflage § 80 Rn. 95.

  • EuGH, 19.06.1990 - C-213/89

    The Queen / Secretary of State for Transport, ex parte Factortame

    Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 14/06
    Im Falle einer Kollision mit nationalem Recht sind die Gerichte befugt, positiv den Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts festzustellen und durch Nichtanwendung der widerstreitenden nationalen Vorschrift im konkreten Fall EuGH in ständiger Rechtsprechung, u.a. Urteile vom 19.9.2006 - C-392/04 und - C-422/04 - Rn. 71ff.; vom 5.10.2004 - C-397/01 bis C-403/01 - Pfeiffer u.a. ./. DRK, DVBl. 2005, 35 ff. Rn. 110; vom 18.4.2002 - C-290/00 - Rn. 31; vom 26.9.2000 - C-262/98 - Rn. 40, vom 8.6.2000 - C-258/98 - Rn. 16 ff.; vom 22.10.1998 - C-10/97 bis C-22/97 -, Rn. 20; vom 19.6.1990 - C-213/89 - Rn. 19 ff.; BVerwG, Urteil vom 29.11.1990, a.a.O.; siehe etwa auch BayVGH, Beschluss vom 19.4.2005 - 8 AS 02.40041 -, Natur und Recht 2006, 653; OLG München, Urteil vom 26.9.2006 - 5 St RR 115/05 -, NJW 2006, 3588 ff. diesen in vollem Umfang zu verwirklichen, ohne ein gesetzgeberisches oder verfassungsrechtliches Verfahren abzuwarten EuGH, Urteil vom 8.6.2000 - C-258/98 - Rn. 16 und vom 15.10.1986 - C-168/85 - Rn. 13 ff.

    Dies gilt auch im Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes, hierzu EuGH, Urteile vom 6.12.2005 - C-453/03 - Rn 103 ff., und vom 19.6.1990 - C-213/89 - Rn. 18 ff. ; implizit BVerfG, Beschluss vom 27.4.2005 - 1 BvR 223/05 -, zitiert nach Juris.

    Dagegen ist im hier zu entscheidenden einstweiligen Rechtschutzverfahren nach der Rechtsprechung des EuGH die Auffassung des nationalen Gerichts über das Gemeinschaftsrecht zugrunde zu legen, bevor das Ergebnis eines Vorlageverfahrens vorliegt EuGH, Urteil vom 19.6.1990 - C-213/89 -, Rn. 22.

  • EuGH, 08.06.2000 - C-258/98

    Carra u.a.

    Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 14/06
    Im Falle einer Kollision mit nationalem Recht sind die Gerichte befugt, positiv den Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts festzustellen und durch Nichtanwendung der widerstreitenden nationalen Vorschrift im konkreten Fall EuGH in ständiger Rechtsprechung, u.a. Urteile vom 19.9.2006 - C-392/04 und - C-422/04 - Rn. 71ff.; vom 5.10.2004 - C-397/01 bis C-403/01 - Pfeiffer u.a. ./. DRK, DVBl. 2005, 35 ff. Rn. 110; vom 18.4.2002 - C-290/00 - Rn. 31; vom 26.9.2000 - C-262/98 - Rn. 40, vom 8.6.2000 - C-258/98 - Rn. 16 ff.; vom 22.10.1998 - C-10/97 bis C-22/97 -, Rn. 20; vom 19.6.1990 - C-213/89 - Rn. 19 ff.; BVerwG, Urteil vom 29.11.1990, a.a.O.; siehe etwa auch BayVGH, Beschluss vom 19.4.2005 - 8 AS 02.40041 -, Natur und Recht 2006, 653; OLG München, Urteil vom 26.9.2006 - 5 St RR 115/05 -, NJW 2006, 3588 ff. diesen in vollem Umfang zu verwirklichen, ohne ein gesetzgeberisches oder verfassungsrechtliches Verfahren abzuwarten EuGH, Urteil vom 8.6.2000 - C-258/98 - Rn. 16 und vom 15.10.1986 - C-168/85 - Rn. 13 ff.

    Nach dem bereits genannten Urteil des EuGH vom 8.6.2000, a.a.O., Rn. 16 hat das nationale Gericht das vorrangige Gemeinschaftsrecht sofort anzuwenden, ohne dass es die vorherige Beseitigung dieser Bestimmung auf gesetzgeberischem Wege oder durch ein anderes verfassungsrechtliches Verfahren beantragen oder abwarten müsste.

    Dieser Vorrang gebietet es, wesentliches und unmittelbar geltendes Gemeinschaftsrecht wie hier die Grundfreiheit nach den Artikel 43, 48 EGV umfassend und umgehend, ohne gesetzgeberische oder verfassungsrechtliche Verfahren abzuwarten, so EuGH, Urteile vom 9.6.2005 - C-211/03 - Rn. 77 ff. und vom 8.6.2000, a.a.O., Rn. 16 zu verwirklichen.

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

    Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 14/06
    In weiteren Entscheidungen vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13.6.2006 - 1 BvR 1160/03 -, NJW 2006, 3701 und vom 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3618 f. hat es gerade bei der Anordnung des Sofortvollzugs betont, dass effektiver Rechtsschutz auch die Aufgabe habe, irreparable Entscheidungen, wie sie durch die sofortige Vollziehung einer hoheitlichen Maßnahme eintreten könnten, so weit wie möglich auszuschließen.

    Im Grundsatz gibt es - auch unabhängig von der Dauer der eigenen Berufsausübung als Lebensgrundlage - kein Grundrecht aus Art. 12 GG auf Erfolg im Wettbewerb, Sicherung künftiger Erwerbsmöglichkeiten und auf Verhinderung der Berufstätigkeit anderer hierzu BVerfG, Entscheidungen vom 13.6.2006 - 1 BvR 1160/03 -, NJW 2006, 3701 ff.; vom 17.12.2002 - 1 BvL 28, 29, 39/95 - E 106, 275, (298 f.).

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 14/06
    Sowohl im Optikerurteil als auch im Gambelliurteil hat der EuGH eine einheitliche Linie Optikerurteil, EuGH, Urteil vom 21.4.2005 - C-140/03 -, zitiert nach Juris, sowie Gambelliurteil, Urteil des EuGH, vom 6.11.2003 - C-243/01 -, zitiert nach Juris.

    Auf die Kommerzialisierungsgefahr in ihrer zugespitzten Form als kriminelle oder betrügerische Tätigkeit einer Kapitalgesellschaft ist der EuGH ausdrücklich in dem Gambelliurteil im Zusammenhang mit Sportwetten eingegangen Gambelliurteil, Urteil des EuGH, vom 6.11.2003 - C-243/01 -, Rn. 74.

  • EuGH, 31.03.1993 - C-19/92

    Kraus / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 14/06
    Nach dem neueren Rechtsverständnis des EuGH handelt es sich nicht um ein bloßes Diskriminierungsverbot, sondern um eine grundlegende Freiheit EuGH im Fall Kraus, Urteil vom 31.3.1993 - C-19/92 - Rn. 16, zitiert nach Juris; zum älteren Verständnis der Niederlassungsfreiheit lediglich als Diskriminierungsverbot noch EuGH, im Laborfall, Urteil vom 12.2.1987 - 221/85 - zitiert nach Juris.

    EuGH im Fall Kraus, Urteil vom 31.3.1993 - C-19/92 - , Rn. 19.

  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

    Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 14/06
    Soweit von den Antragstellern das bei Normkollisionen bestehende Verwerfungsmonopol der Verfassungsgerichte nach Art. 100 GG angesprochen wird, ist darauf hinzuweisen, dass das Bundesverfassungsgericht über Normkollisionen nationalen Rechts nach dem Maßstab der Verfassung entscheidet und sich nach eigener Rechtsprechung vgl. Entscheidungen vom 16.3.2004 - 1 BvR 1778/01 - E 110, 141, 155; vom 31.5.1990 - 2 BvR 12, 13/88 u.a., E 82, 159 (191); vom 9.6.1971 - 2 BvR 225/69 -, E 31, 145 (174 f.) nicht dazu aufgerufen erachtet, über Fragen der Gültigkeit und Anwendbarkeit von Gemeinschaftsrecht im Falle eventueller Kollisionen mit nationalem Recht zu befinden, was wegen der Bindungswirkung des Art. 31 BVerfGG auch problematisch wäre.

    Diesem steht demnach die Kompetenz zu, über Fragen der Auslegung und Gültigkeit von EG-Recht und Reichweite des Vertrags mit innerstaatlicher Verbindlichkeit zu befinden, hierzu BVerfG, Beschluss vom 8.4.1987 - 2 BvR 687/85 -, E 75, 223 ff = DVBL 1988, 38 ff; siehe bereits Entscheidung vom 9.6.1971 - 2 BvR 225/69 -, E 31, 145 ff. = DVBL 1972, 271.

  • EuGH, 22.06.1989 - 103/88

    Fratelli Costanzo / Comune di Milano

  • EuGH, 06.12.2005 - C-453/03

    ABNA u.a. - Gesundheitspolizei - Mischfuttermittel - Genaue Angabe der

  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

  • BVerwG, 13.05.2004 - 3 C 45.03

    Ambulanter Pflegedienst; Investitionsförderung für ambulanten Pflegedienst;

  • OVG Saarland, 03.02.2006 - 3 R 7/05

    Abgrenzung Lebensmittel/Arzneimittel; Weihrauchextrakt

  • BVerwG, 29.11.1990 - 3 C 77.87

    Umfang der Selbstbindung des Revisionsgericht bei nachfolgender abweichender

  • EuGH, 15.10.1986 - 168/85

    Kommission / Italien

  • EuGH, 18.04.2002 - C-290/00

    Duchon

  • BVerfG, 19.10.2006 - 2 BvR 2023/06

    Untersagung der Annahme und Vermittlung von Sportwetten durch privaten Betreiber

  • EuGH, 24.05.1977 - 107/76

    Hoffmann-La Roche / Centrafarm

  • VG Saarlouis, 12.09.2006 - 3 F 38/06

    Antrag auf Schließung einer Filialapotheke durch die Konkurrenz; Nichtigkeit

  • EuGH, 05.10.2004 - C-397/01

    BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE

  • EuGH, 13.01.2004 - C-453/00

    Kühne & Heitz NV - Rücknahme von Verwaltungsakten bei Verstoß gegen EU-Recht

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

  • EuGH, 30.11.1995 - C-55/94

    Gebhard / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di Milano

  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01

    Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung

  • BVerfG, 07.06.2000 - 2 BvL 1/97

    Bananenmarktordnung

  • EuGH, 19.02.2002 - C-309/99

    DAS IN DEN NIEDERLANDEN GELTENDE VERBOT GEMISCHTER SOZIETÄTEN ZWISCHEN

  • EuGH, 30.09.2003 - C-224/01

    MITGLIEDSTAATEN HAFTEN FÜR SCHÄDEN, DIE EINEM EINZELNEN DURCH EINEN EINEM

  • EuGH, 19.01.1982 - 8/81

    Becker

  • EuGH, 19.09.2006 - C-392/04

    i-21 Germany - Telekommunikationsdienste - Richtlinie 97/13/EG - Artikel 11

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 687/85

    Kloppenburg-Beschluß

  • EuGH, 09.06.2005 - C-211/03

    Orthica - Freier Warenverkehr - Unterscheidung zwischen Arzneimitteln und

  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

  • EuGH, 29.04.1999 - C-224/97

    Ciola

  • EuGH, 26.02.1986 - 152/84

    Marshall / Southampton und South-West Hampshire Area Health Authority

  • BVerwG, 21.03.1995 - 1 B 211.94

    Grundrechte schützen nicht vor Konkurrenz durch Kommunalunternehmen

  • EuGH, 13.06.2006 - C-173/03

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT, DASS EIN MITGLIEDSTAAT FÜR SCHÄDEN HAFTET, DIE DEM

  • EuGH, 16.05.2006 - C-372/04

    DIE VERPFLICHTUNG, DIE KOSTEN VON KRANKENHAUSBEHANDLUNGEN IN EINEM ANDEREN

  • BVerfG, 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03

    Unzureichende Prüfung der Voraussetzungen des Sofortvollzugs des Widerrufs einer

  • EuGH, 22.10.1998 - C-10/97

    'IN.CO.GE. ''90'

  • BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 6.99

    Konkurrentenklage; Linienverkehrsgenehmigung; finanzielle Leistungsfähigkeit des

  • BVerfG, 13.02.1964 - 1 BvL 17/61

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Nr. 5 ApoG

  • EuGH, 30.04.1996 - C-194/94

    CIA Security International / Signalson und Securitel

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2006 - 4 B 961/06

    Aus für private Sportwetten in Nordrhein-Westfalen

  • BVerfG, 01.02.1973 - 1 BvR 426/72

    Verfassungsmäßigkeit des Zweiten Steuerberatungsänderungsgesetzes

  • EuGH, 12.07.2001 - C-368/98

    DER GERICHTSHOF NIMMT - IN ERGÄNZUNG SEINER RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORHERIGEN

  • EuGH, 09.12.2004 - C-19/02

    Hlozek

  • EuGH, 22.05.2003 - C-462/99

    Connect Austria

  • OLG München, 26.09.2006 - 5St RR 115/05

    Strafrechtliche Beurteilung der Vermittlung von Sportwetten nach Großbritannien

  • EuGH, 12.09.2006 - C-300/04

    Eman und Sevinger - Europäisches Parlament - Wahlen - Wahlrecht - Voraussetzungen

  • EuGH, 12.06.1990 - 8/88

    Deutschland / Kommission

  • EuGH, 26.04.1988 - 74/86

    Kommission / Deutschland

  • EuGH, 16.07.1992 - C-163/90

    Administration des douanes und droits indirects / Legros u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2006 - C-338/04

    Placanica - Zulässigkeit der Vorlagefragen: Voraussetzungen - Wetten über das

  • BVerwG, 07.12.1995 - 3 C 23.94

    Verbraucherschutz: Veröffentlichung von Warentests durch eine Behörde

  • EuGH, 26.09.2000 - C-262/97

    Engelbrecht

  • EuGH, 31.05.2005 - C-438/02

    DAS SCHWEDISCHE MONOPOL FÜR DEN EINZELHANDELSVERKAUF VON ARZNEIMITTELN VERSTÖSST

  • EuGH, 22.10.1998 - C-22/97

    IN.CO.GE. 90 - Grundsätze des Gemeinschaftsrechts

  • EuGH, 12.02.1987 - 221/85

    Kommission / Belgien

  • EuGH, 27.02.1985 - 112/83

    Produits de Maïs / Administration des douanes und droits indirects

  • VGH Bayern, 17.11.2004 - 12 CE 04.1580

    Sozialhilfe, Klagerecht der Verbände, Antragsbefugnis, Keine Beteiligung am

  • EuGH, 16.06.1992 - C-351/90

    Kommission / Luxemburg

  • OVG Saarland, 20.02.1989 - 1 R 102/87

    Rechtmäßigkeit eines Straßenreinigungsgebührenbescheids;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2006 - 4 B 898/06

    Überprüfung der Begründung einer Anordnung der sofortigen Vollziehung;

  • OVG Saarland, 09.12.1991 - 1 R 25/91

    Normverwerfungskompetenz; Kreisrechtsausschuß; Kreisangehörige Gemeinde

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2006 - 13 B 2057/05

    Beurteilung der Erfolgsaussichten der Klage bezogen auf den Zeitpunkt der

  • BVerwG, 06.12.1988 - 1 B 157.88

    Rechtsberatung - Rechtsanwalts-Schutz - Rechtsberatungserlaubnis -

  • VGH Bayern, 19.04.2005 - 8 AS 02.40041
  • OVG Saarland, 28.05.2001 - 1 N 1/98

    Normenkontrollantrag gerichtet auf die Nichtigerklärung einer

  • EuGH - C-262/98 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtumsetzung

  • BVerfG, 29.11.1991 - 2 BvR 1642/91

    Vorlage des Verfahrens an den EuGH und Anspruch auf den gesetzlichen Richter -

  • OVG Niedersachsen, 22.05.2006 - 9 ME 155/06

    Rechtmäßigkeit der Erteilung einer Baugenehmigung und einer wasserrechtlichen

  • VGH Baden-Württemberg, 07.01.1994 - 10 S 1942/93

    Klagebefugnis Drittbetroffener (mittelbar Betroffener) im Eilverfahren gegen die

  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.1998 - 10 S 1600/98

    Klagebefugnis eines eingetragenen Umweltschutzvereins gegen

  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.08.2017 - L 5 AS 1357/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Denn aus Art. 20 Abs. 3 GG und Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG ergibt sich, dass eine Behörde ein nationales Parlamentsgesetz allenfalls dann nicht anzuwenden braucht, wenn sie nach sorgfältiger Prüfung zu der Überzeugung (nicht: Vermutung) gelangt ist/gelangen musste, dass dieses Gesetzes mit (höherrangigem) nationalem Recht/Europäischem Unionsrecht nicht in Einklang steht (vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 22. Januar 2007, 3 W 14/06).
  • OVG Saarland, 04.04.2007 - 3 W 18/06

    Interessenabwägung im vorläufigen Rechtsschutz - Private Vermittlung von

    g) Der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs lässt sich nichts dahin entnehmen, dass nationales Recht oder die Gefahr von Gesetzeslücken im nationalen Recht die Befugnis nationaler Behörden oder Gerichte begründen können, Gemeinschaftsrecht - hier immerhin eine der Grundfreiheiten des EG-Vertrages - vorübergehend außer Kraft zu setzen (im Anschluss an OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.1.2007 - 3 W 14/06 und 3 W 15/06 -).

    Das gilt auch in Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes vgl. ausführlich OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.1.2007 - 3 W 14/06 und 3 W 15/06 -, wobei der Senat - wie in den zuletzt zitierten Entscheidungen im Einzelnen dargelegt - davon ausgeht, dass in derartigen Verfahren keine Verpflichtung der nationalen Gerichte besteht, im Falle der Überprüfung europarechtlicher Fragestellungen in gegebenenfalls Kollision mit nationalem Recht eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs einzuholen.

    Der Senat hat zur Frage der zeitlich begrenzten Fortgeltung nationaler Vorschriften trotz ihrer Unvereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht bereits in seinen Beschlüssen vom 22.1.2007 - 3 W 14/06 und 3 W 15/06 - Stellung genommen, sich hierbei mit den Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Münster Beschlüsse vom 28.6.2006 - 4 B 961/06 - DVBl. 2006, 1462, und vom 9.10.2006 - 4 B 898/06 - zitiert nach Juris, und des VGH Kassel Beschluss vom 25.7.2006 - TG 1465/06 - zitiert nach Juris auseinandergesetzt, die unter strengen Voraussetzungen - inakzeptable Gesetzeslücke beziehungsweise Schutz wichtiger Allgemeininteressen - die vorübergehende Weitergeltung auch gemeinschaftsrechtswidriger Normen angenommen und die auf nationales Recht gestützten Untersagungsbescheide in jenen Verfahren bestätigt haben, und darauf hingewiesen, dass der Europäische Gerichtshof in seiner Rechtsprechung prinzipiell von der aktuellen Anwendungspflicht unmittelbar anwendbaren Gemeinschaftsrechts durch alle staatlichen Träger ausgeht und nur in Ausnahmefällen, etwa aus Gründen des Vertrauensschutzes bei in die Vergangenheit fallenden Tatbeständen und aus Gründen der Rechtssicherheit, eine zeitliche Begrenzung der Gültigkeit von Gemeinschaftsrecht allein mit Blick auf die zeitliche Begrenzung der Wirkung seiner Urteile vornimmt.

  • VG Saarlouis, 20.06.2008 - 1 K 1135/07

    Eine juristische Person hat keinen Anspruch auf Aufnahme in die Apothekenkammer

    Diese Auffassung habe das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in seinem Beschluss vom 22.01.2007 - 3 W 14/06 - bestätigt.

    Entsprechend habe das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in seinem Beschluss vom 22.01.2007 im Beschwerdeverfahren 3 W 14/06 (S. 7, 8) ausgeführt:.

    so OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.01.2007 - 3 W 14/06, juris,.

    so OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.01.2007 - 3 W 14/06, juris,.

  • LSG Baden-Württemberg, 16.01.2008 - L 5 KR 3869/05

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Verfassungsmäßigkeit des Herstellerrabatts -

    Hier ist indessen nicht darüber zu befinden, ob der Klägerin als Aktiengesellschaft niederländischen Rechts eine Betriebserlaubnis für eine in Deutschland zu betreibende Apotheke im Hinblick auf das apothekenrechtliche Fremdbesitzverbot (das Leitbild des "Apothekers in seiner Apotheke" - BVerwG, Urt. v. 11.3.1993, - 3 C 90/90 -) erteilt werden könnte (dazu VG des Saarlandes, Beschl. v. 12.9.2005, - 3 F 38/06 - aufgehoben durch Beschluss des OVG des Saarlandes v. 22.1.2007, - 3 W 14/06 - und nunmehr Vorlagebeschluss des VG des Saarlandes v. 20.3.2007, - 3 K 361/06 -, Vorlage an den EuGH).
  • OVG Saarland, 25.04.2007 - 3 W 24/06

    Ordnungspolizeiliches Einschreiten gegen Vermittlung von Sportwetten durch

    Das gilt auch in Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes vgl. ausführlich OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.1.2007 - 3 W 14/06 und 3 W 15/06 -, wobei der Senat - wie in den zuletzt zitierten Entscheidungen im Einzelnen dargelegt - davon ausgeht, dass in derartigen Verfahren keine Verpflichtung der nationalen Gerichte besteht, im Falle der Überprüfung europarechtlicher Fragestellungen in gegebenenfalls Kollision mit nationalem Recht eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs einzuholen.

    Der Senat hat zur Frage der zeitlich begrenzten Fortgeltung nationaler Vorschriften trotz ihrer Unvereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht bereits in seinen Beschlüssen vom 22.1.2007 - 3 W 14/06 und 3 W 15/06 - Stellung genommen, sich hierbei mit den Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Münster Beschlüsse vom 28.6.2006 - 4 B 961/06 - DVBl. 2006, 1462, und vom 9.10.2006 - 4 B 898/06 - zitiert nach Juris, und des VGH Kassel Beschluss vom 25.7.2006 - TG 1465/06 - zitiert nach Juris auseinandergesetzt, die unter strengen Voraussetzungen - inakzeptable Gesetzeslücke beziehungsweise Schutz wichtiger Allgemeininteressen - die vorübergehende Weitergeltung auch gemeinschaftsrechtswidriger Normen angenommen und die auf nationales Recht gestützten Untersagungsbescheide in jenen Verfahren bestätigt haben, und darauf hingewiesen, dass der Europäische Gerichtshof in seiner Rechtsprechung prinzipiell von der aktuellen Anwendungspflicht unmittelbar anwendbaren Gemeinschaftsrechts durch alle staatlichen Träger ausgeht und nur in Ausnahmefällen, etwa aus Gründen des Vertrauensschutzes bei in die Vergangenheit fallenden Tatbeständen und aus Gründen der Rechtssicherheit, eine zeitliche Begrenzung der Gültigkeit von Gemeinschaftsrecht allein mit Blick auf die zeitliche Begrenzung der Wirkung seiner Urteile vornimmt.

  • VG Saarlouis, 20.03.2007 - 3 K 361/06

    Rechtmäßigkeit der Erteilung einer Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger

    Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes wies demgegenüber mit Beschluss vom 22.01.2007 - 3 W 14/06 - die Anträge sämtlicher Kläger auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die der Beigeladenen erteilte Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke zurück.

    Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat in seinem Beschluss vom 22.01.2007 - 3 W 14/06 - eine Überzeugungsgewissheit hinsichtlich des Verstoßes nationaler Rechtsvorschriften gegen vorrangiges Gemeinschaftsrecht für erforderlich, aber auch ausreichend erachtet.

  • OVG Saarland, 30.04.2007 - 3 W 30/06

    Einschreiten gegen Vermittlung von Sportwetten an nach DDR-Recht konzessionierten

    Das gilt auch in Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes vgl. ausführlich OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.1.2007 - 3 W 14/06 und 3 W 15/06 -, wobei der Senat - wie in den zuletzt zitierten Entscheidungen im Einzelnen dargelegt - davon ausgeht, dass in derartigen Verfahren keine Verpflichtung der nationalen Gerichte besteht, im Falle der Überprüfung europarechtlicher Fragestellungen in gegebenenfalls Kollision mit nationalem Recht eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs einzuholen.

    Der Senat hat zur Frage der zeitlich begrenzten Fortgeltung nationaler Vorschriften trotz ihrer Unvereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht bereits in seinen Beschlüssen vom 22.1.2007 - 3 W 14/06 und 3 W 15/06 - Stellung genommen, sich hierbei mit den Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Münster Beschlüsse vom 28.6.2006 - 4 B 961/06 - DVBl. 2006, 1462, und vom 9.10.2006 - 4 B 898/06 - zitiert nach Juris, und des VGH Kassel Beschluss vom 25.7.2006 - TG 1465/06 - zitiert nach Juris auseinandergesetzt, die unter strengen Voraussetzungen - inakzeptable Gesetzeslücke beziehungsweise Schutz wichtiger Allgemeininteressen - die vorübergehende Weitergeltung auch gemeinschaftsrechtswidriger Normen angenommen und die auf nationales Recht gestützten Untersagungsbescheide in jenen Verfahren bestätigt haben, und darauf hingewiesen, dass der Europäische Gerichtshof in seiner Rechtsprechung prinzipiell von der aktuellen Anwendungspflicht unmittelbar anwendbaren Gemeinschaftsrechts durch alle staatlichen Träger ausgeht und nur in Ausnahmefällen, etwa aus Gründen des Vertrauensschutzes bei in die Vergangenheit fallenden Tatbeständen und aus Gründen der Rechtssicherheit, eine zeitliche Begrenzung der Gültigkeit von Gemeinschaftsrecht allein mit Blick auf die zeitliche Begrenzung der Wirkung seiner Urteile vornimmt.

  • OVG Saarland, 25.04.2007 - 3 W 17/06

    Ordnungspolizeiliches Einschreiten gegen Vermittlung von Sportwetten durch

    Das gilt auch in Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes vgl. ausführlich OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.1.2007 - 3 W 14/06 und 3 W 15/06 -, wobei der Senat - wie in den zuletzt zitierten Entscheidungen im Einzelnen dargelegt - davon ausgeht, dass in derartigen Verfahren keine Verpflichtung der nationalen Gerichte besteht, im Falle der Überprüfung europarechtlicher Fragestellungen in gegebenenfalls Kollision mit nationalem Recht eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs einzuholen.

    Der Senat hat zur Frage der zeitlich begrenzten Fortgeltung nationaler Vorschriften trotz ihrer Unvereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht bereits in seinen Beschlüssen vom 22.1.2007 - 3 W 14/06 und 3 W 15/06 - Stellung genommen, sich hierbei mit den Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Münster Beschlüsse vom 28.6.2006 - 4 B 961/06 - DVBl. 2006, 1462, und vom 9.10.2006 - 4 B 898/06 - zitiert nach Juris, und des VGH Kassel Beschluss vom 25.7.2006 - TG 1465/06 - zitiert nach Juris auseinandergesetzt, die unter strengen Voraussetzungen - inakzeptable Gesetzeslücke beziehungsweise Schutz wichtiger Allgemeininteressen - die vorübergehende Weitergeltung auch gemeinschaftsrechtswidriger Normen angenommen und die auf nationales Recht gestützten Untersagungsbescheide in jenen Verfahren bestätigt haben, und darauf hingewiesen, dass der Europäische Gerichtshof in seiner Rechtsprechung prinzipiell von der aktuellen Anwendungspflicht unmittelbar anwendbaren Gemeinschaftsrechts durch alle staatlichen Träger ausgeht und nur in Ausnahmefällen, etwa aus Gründen des Vertrauensschutzes bei in die Vergangenheit fallenden Tatbeständen und aus Gründen der Rechtssicherheit, eine zeitliche Begrenzung der Gültigkeit von Gemeinschaftsrecht allein mit Blick auf die zeitliche Begrenzung der Wirkung seiner Urteile vornimmt.

  • OVG Niedersachsen, 28.11.2016 - 9 LC 335/14

    Abwälzbarkeit; additiver Grundrechtseingriff; Beihilfe; Berufsfreiheit;

    Ohnehin könnte eine etwaige Unionsrechtswidrigkeit des § 4 Abs. 9 Satz 1 NSpielbG wegen der von der Klägerin geltend gemachten Umgehung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union allenfalls zur Folge haben, dass die Vorschrift wegen des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts von der insoweit zuständigen Behörde nicht angewendet werden dürfte (vgl. zu einer solchen Pflicht der Behörde allgemein EuGH, Urteile v. 22.6.1989 - C-103/88, Fratelli Constanzo - juris Rn. 28 ff.; v. 29.4.1999 - C-224/97, Ciola - juris Rn. 29 f.; v. 9.9.2003 - C-198/01, Fiammiferi - juris, 1. Leitsatz; OVG Saarland, Beschluss v. 22.1.2007 - 3 W 14/06 - juris Rn. 185).
  • LSG Sachsen, 16.04.2008 - L 1 KR 16/05
    Hingegen kommt es zur Entscheidung des geltend gemachten Erstattungsanspruchs nicht darauf an, ob der Klägerin als Kapitalgesellschaft unter Berufung auf die Niederlassungsfreiheit in Art. 48 EGV eine Erlaubnis zum Betrieb einer Filialapotheke in Deutschland erteilt werden darf (vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.01.2007 - 3 W 14/06 - NVwZ-RR 2007, 95 und den Vorlagebeschluss des VG des Saarlandes vom 20.03.2007 - 3 K 361/06).
  • OVG Saarland, 25.04.2007 - 3 W 22/06

    Ordnungspolizeiliches Einschreiten gegen Vermittlung von Sportwetten durch

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2017 - L 5 AS 449/17

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer ohne

  • OVG Saarland, 04.04.2007 - 3 W 26/06
  • BPatG, 02.07.2009 - 35 W (pat) 17/06
  • VG Köln, 25.01.2017 - 24 K 6820/15

    Heranziehung des Betreibers einer Spielhalle zu Vergnügungssteuern für

  • BPatG, 06.09.2012 - 36 W (pat) 1/10

    Clematis florida fond memories - Sortenschutzbeschwerdeverfahren - "Clematis

  • VG Saarlouis, 18.08.2010 - 5 L 562/10

    Widerspruch eines Naturschutzverbandes gegen die immissionsschutzrechtliche

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Rostock, 27.03.2006 - 3 W 16/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7020
OLG Rostock, 27.03.2006 - 3 W 16/06 (https://dejure.org/2006,7020)
OLG Rostock, Entscheidung vom 27.03.2006 - 3 W 16/06 (https://dejure.org/2006,7020)
OLG Rostock, Entscheidung vom 27. März 2006 - 3 W 16/06 (https://dejure.org/2006,7020)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,7020) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung des betroffenden Ausländers ohne vorangehende ordnungsgemäße Anhörung vor Anordnung oder Verlängerung der Abschiebehaft

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § ... 123; ; AufenthG § 62 Abs. 2 Nr. 2; ; AufenthG § 62 Abs. 2 Nr. 5; ; AufenthG § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; AufenthG § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5; ; AsylVfG § 71 Abs. 6; ; FEVG § 5 Abs. 2; ; FEVG § 6; ; FEVG § 7; ; FEVG § 16 Abs. 1; ; FGG § 27; ; FGG § 29; ; FreihEntzG § 5 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de

    Weitere Beschwerde auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftanordnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 187
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 01.11.2004 - 20 W 350/04

    Sicherungshaftanordnung im Abschiebungsverfahren: Prüfungsumfang des

    Auszug aus OLG Rostock, 27.03.2006 - 3 W 16/06
    Dazu gehört auch, so das OLG Frankfurt/a.M. (Beschluss vom 01.11.2004, Az: 20 W 350/04, abgedruckt im Leitsatz in OLGR 2005, 722, im Volltext zitiert nach Juris), dass dem betroffenen Ausländer die Möglichkeit eingeräumt wird, rechtlichen Rat einzuholen.

    Das Rechtsschutzbedürfnis an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der angeordneten Haft beschränkt sich allerdings auf den Zeitraum, in dem die Haft vollzogen wurde (BayObLG, Beschluss vom 16.08.2004, Az: 4Z BR 45/04; OLG Hamm, Beschluss vom 12.12.2003, Az: 15 B 437/03, FGPrax 2004, 96; OLG Frankfurt/a.M., Beschluss vom 01.11.2004, a.a.O.).

  • BVerfG, 11.03.1996 - 2 BvR 927/95

    Aufrechterhaltung von Abschiebehaft ohne vorherige mündliche Anhörung des

    Auszug aus OLG Rostock, 27.03.2006 - 3 W 16/06
    Verstößt der Richter gegen das Gebot einer vorherigen ordnungsgemäßen Anhörung, liegt in der angeordneten Haft eine rechtswidrige Freiheitsentziehung (BVerfG Beschluss vom 11.03.1996, Az: 2 BvR 927/95, InfAuslR 1996, 198).
  • OLG Frankfurt, 07.04.2003 - 20 W 117/03

    Abschiebungshaft: Pflicht zur Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Rostock, 27.03.2006 - 3 W 16/06
    Spätestens das Erstbeschwerdegericht muss dem betroffenen Ausländer Gelegenheit geben, sich in Anwesenheit seines Anwalts zur Sache zu äußern (OLG Frankfurt/a.M., Beschluss vom 07.04.2003, Az: 20 W 117/03 - zitiert nach Juris).
  • OLG Hamm, 22.12.2003 - 15 W 437/03

    Feststellung der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus OLG Rostock, 27.03.2006 - 3 W 16/06
    Das Rechtsschutzbedürfnis an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der angeordneten Haft beschränkt sich allerdings auf den Zeitraum, in dem die Haft vollzogen wurde (BayObLG, Beschluss vom 16.08.2004, Az: 4Z BR 45/04; OLG Hamm, Beschluss vom 12.12.2003, Az: 15 B 437/03, FGPrax 2004, 96; OLG Frankfurt/a.M., Beschluss vom 01.11.2004, a.a.O.).
  • BayObLG, 16.08.2004 - 4Z BR 45/04

    Kein Feststellungsinteresse bei nicht vollzogener Abschiebhaft

    Auszug aus OLG Rostock, 27.03.2006 - 3 W 16/06
    Das Rechtsschutzbedürfnis an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der angeordneten Haft beschränkt sich allerdings auf den Zeitraum, in dem die Haft vollzogen wurde (BayObLG, Beschluss vom 16.08.2004, Az: 4Z BR 45/04; OLG Hamm, Beschluss vom 12.12.2003, Az: 15 B 437/03, FGPrax 2004, 96; OLG Frankfurt/a.M., Beschluss vom 01.11.2004, a.a.O.).
  • OLG Köln, 23.05.2005 - 16 Wx 89/05

    Verbrauch des Haftgrundes nach § 62 II 1 Nr. 1 AufenthG durch ein

    Auszug aus OLG Rostock, 27.03.2006 - 3 W 16/06
    Die Anhörung darf gem. § 5 Abs. 2 FEVG nur dann unterbleiben, wenn mit Sicherheit auszuschließen ist, dass keine für die Entscheidung bedeutsamen Erkenntnisse von der erneuten Anhörung zu erwarten sind (OLG Köln, Beschluss vom 23.05.2005, Az: 16 Wx 89/05, AuAS 2005, 147).
  • OLG Celle, 03.03.1999 - 17 W 16/99
    Auszug aus OLG Rostock, 27.03.2006 - 3 W 16/06
    Wird der Rechtsanwalt dem entgegen nicht von der Anhörung unterrichtet, ist diese fehlerhaft (OLG Celle, Beschluss vom 03.03.1999, Az: 17 W 16/99, InfAuslR 1999, 462).
  • BVerfG, 07.09.2006 - 2 BvR 129/04

    Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 S 1 GG durch Unterlassen der

    Die Ausländerbehörde wäre zudem mit Blick auf die von ihr selbst geschaffene Notwendigkeit einer kurzfristigen Anberaumung des Anhörungstermins gehalten gewesen, dem Amtsgericht rechtzeitig mitzuteilen, dass der Beschwerdeführer anwaltlich vertreten war, was hier gänzlich unterblieben ist (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 27. März 2006 - 3 W 16/06 -, Juris).
  • OLG Düsseldorf, 24.10.2007 - 3 Wx 226/07

    D (A), Abschiebungshaft, Anhörung, Sachaufklärungspflicht,

    Im Abschiebungshaftverfahren ist dem Betroffenen die Möglichkeit einzuräumen, rechtlichen Rat einzuholen (OLGR Rostock 2006, 502 m.N.).

    Spätestens das Erstbeschwerdegericht muss dem Betroffenen Gelegenheit geben, sich in Anwesenheit seines Anwalts zur Sache zu äußern (OLGR Rostock 2006, 502 m. N.).

    Aus diesem Grunde ist die angefochtene Entscheidung des Landgerichtes aufzuheben und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückzuverweisen, weil nicht auszuschließen ist, dass der Betroffene im Beisein seines Anwalts Angaben macht, die für die Entscheidung des Gerichts von Bedeutung sind (vgl. OLGR Rostock 2006, 502; OLG Celle InfAuslR 1999, 462).

  • BGH, 28.04.2011 - V ZB 118/10

    Abschiebungshaft: Anordnung durch einen Richter auf Probe; Eröffnung des

    Der Haftrichter ist im Grundsatz nur verpflichtet, dem Verfahrensbevollmächtigten, der sich bei Gericht für den Betroffenen gemeldet hat, von dem Anhörungstermin zu unterrichten und ihm Gelegenheit zur Teilnahme zu geben (Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZA 2/10, juris Rn. 10; OLG Celle, InfAuslR 2008, 136, 137; OLG Rostock, FGPrax 2006, 187, 188; Keidel/Budde, FamFG, 16. Aufl., § 420 Rn. 2; Lesting in Marschner/Volckart/Lesting, Freiheitsentziehung und Unterbringung, 5. Aufl., § 420 FamFG Rn. 3).
  • OLG München, 19.09.2006 - 34 Wx 80/06

    Unzuständigkeit des Amtsgerichts für Entscheidung über Fortdauer der

    Der vorliegende Fall unterscheidet sich auch von dem des Oberlandesgerichts Rostock (Beschluss vom 27.3.2006, FGPrax 2006, 187), in welchem der Betroffene vor dem Amtsgericht nur deshalb Angaben machte, weil das Gericht ihm wahrheitswidrig mitgeteilt hatte, sein Anwalt sei vom Anhörungstermin unterrichtet worden.
  • BGH, 16.09.2010 - V ZB 120/10

    Abschiebungshaftverfahren: Erneute Anhörung im Beschwerdeverfahren zur

    Das Beschwerdegericht darf nämlich von der Ermächtigung in § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG keinen Gebrauch machen, wenn die Anhörung in erster Instanz bereits auf einem Verfahrensfehler beruht (vgl. Schulte-Bunert/Weinreich, FamFG, 2. Aufl., § 68 Rn. 40; zum FGG: BayObLGZ 1999, 12, 13; OLG Rostock FGPrax 2006, 187, 188; OLG Schleswig SchlHA 2007, 386, 387).
  • BGH, 22.08.2019 - V ZB 144/17

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftverlängerung einer Sicherungshaft;

    Denn das mit dem Verlängerungsantrag befasste Amtsgericht ist weder von dem Verfahrensbevollmächtigten noch, was ausreichen kann (OLG Celle, InfAuslR 1999, 462; OLG München, OLGR 2008, 144, 145; OLG Rostock, OLGR 2006, 502, 504), von anderer Seite darüber unterrichtet worden, dass der Betroffene in dem vorangegangenen Haftanordnungsverfahren durch einen Rechtsanwalt vertreten war.
  • OLG München, 19.07.2006 - 34 Wx 74/06

    Örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts für Anordnung von Sicherungshaft bei im

    e) Allerdings hat das Amtsgericht verfahrensfehlerhaft den in der Abschiebungshaftsache zuvor schon im Februar 2006 zur Vertretung bestellten anwaltlichen Bevollmächtigten nicht vom Anhörungstermin verständigt (OLG Celle InfAuslR 1999, 462; OLG Rostock vom 27.3.2006, 3 W 16/06, bei Melchior, Abschiebungshaft, Anhang).
  • OLG Schleswig, 09.03.2007 - 2 W 54/07

    Anforderungen an die Anhörung des Betroffenen im Abschiebehaftverfahren

    Unterbleibt dies, so ist die Anhörung nach allgemeiner Auffassung in der Rechtsprechung fehlerhaft, weil nicht auszuschließen ist, dass der Betroffene im Beisein seines Anwalts Angaben macht, die für die Entscheidung des Gerichts bedeutsam sein können (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 27.03.2006, 3 W 16/06, bei Melchior; OLG Celle, Beschluss vom 3.03.1999, 17 W 16/99, bei Juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 7.04.2003, 20 W 117/03, bei Juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 8.11.2005, 11 Wx 32/05, LS bei Juris).
  • OLG Rostock, 03.08.2006 - 3 W 60/05

    Zur Frage, ob enge familiäre Bindungen der Haftanordnung sowie der Abschiebung

    Die Anhörung darf gem. § 5 Abs. 2 FEVG nur dann unterbleiben, wenn mit Sicherheit auszuschließen ist, dass für die Entscheidung bedeutsame Erkenntnisse von der erneuten Anhörung zu erwarten sind (Senatsbeschluss vom 27.03.2006 - 3 W 16/06 - OLGR 2006, 502; OLG Köln, Beschluss vom 23.05.2005, Az: 16 Wx 89/05, AuAS 2005, 147; OLG Köln, Beschluss vom 09.03.2001, Az: 16 Wx 33/01, NVwZ 2001, Beilage Nr. 1 10, 120 m. umf. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 06.06.2006 - 3 W 16/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,32091
OLG Braunschweig, 06.06.2006 - 3 W 16/06 (https://dejure.org/2006,32091)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 06.06.2006 - 3 W 16/06 (https://dejure.org/2006,32091)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 06. Juni 2006 - 3 W 16/06 (https://dejure.org/2006,32091)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,32091) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 18 Abs. 3 WEG; § 19 WEG; § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG; § 45 Abs. 1 WEG; § 51 WEG
    Erklärung der Unwirksamkeit eines Tagesordnungspunktes in dem Beschluss einer Wohnungseigentümergesellschaft; Nichtigkeit der Stimmabgabe eines Wohnungseigentümers aufgrund der Rechtsmissbräuchlichkeit derselben; Überprüfung der Wirksamkeit des Beschlusses unter dem ...

  • Wolters Kluwer

    Erklärung der Unwirksamkeit eines Tagesordnungspunktes in dem Beschluss einer Wohnungseigentümergesellschaft; Nichtigkeit der Stimmabgabe eines Wohnungseigentümers aufgrund der Rechtsmissbräuchlichkeit derselben; Überprüfung der Wirksamkeit des Beschlusses unter dem ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2006, 700
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 04.03.1999 - 2Z BR 20/99

    Eigentümerbeschluss, durch den von einem Wohnungseigentümer die Veräußerung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 06.06.2006 - 3 W 16/06
    (BayObLG NZM 1999, 578 (579) mit weiteren Nachweisen; Staudinger/Kreuzer, Einl. zum WEG, §§ 1 - 25, 2005, § 18 Rn. 35).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht